
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) regeln in Deutschland allgemein die Sicherheit am Arbeitsplatz und werden daher primär nicht mit der Verwaltung einer gewerblichen Flotte in Verbindung gebracht. Dies ist allerdings ein weitverbreiteter Trugschluss, sodass wir Sie als Ansprechpartner für eine Fuhrparkversicherung daran erinnern wollen, dass hierzulande auch der Sitz hinter dem Steuer als Arbeitsplatz verstanden wird und somit die UVV eingehalten werden müssen:
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sollen die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz garantieren und sind in Deutschland für jedes Unternehmen verbindlich. Dementsprechend detailliert halten sie fest, welche Sicherheitsanforderungen am Arbeitsplatz erfüllt sein müssen, um die Gefahren für die Angestellten zu minimieren. Dass die Regelungen auch gewerblich zugelassene Fahrzeuge als Teil des Arbeitsplatzes definieren und die UVV folglich hier ebenso gültig sind, wird in der Praxis oft vergessen, obwohl eine Missachtung mit teils heftigen Strafen sanktioniert werden kann. Daher wollen wir Sie als Experten für eine Fuhrparkversicherung an den Paragrafen erinnern, der innerhalb der UVV gewerblich zugelassene Fahrzeuge thematisiert:
Fuhrparkversicherung: Kennen Sie die DGUV Vorschrift 70?
Dabei handelt es sich um die Vorschrift 70 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) – früher BGV D29 – die unter anderem eine jährliche Prüfung aller gewerblich zugelassenen Fahrzeuge auf ihre Betriebssicherheit vorsieht. Dies bedeutet, dass nicht nur für die Nutzfahrzeuge eines Unternehmens, sondern auch für die Dienstwagen der Außendienstler, die Poolfahrzeuge oder die Flotte der Techniker regelmäßig eine solche Inspektion durchgeführt werden muss, um mögliche Sanktionen zu vermeiden. Diese Vorgabe ist bindend, sodass ein Verstoß mit empfindlichen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro und unter besonders widrigen Umständen sogar mit einer Gefängnisstrafe quittiert wird. Diese Strafen können durchaus den Fuhrparkleiter direkt treffen, da dieser für die Einhaltung der UVV verantwortlich gemacht werden kann. Daher empfehlen wir als Ansprechpartner für eine Fuhrparkversicherung, dass Sie sich als Flottenmanager mit dem erwähnten Abschnitt vertraut machen und die Vorgaben strikt verfolgen.
Was wird geprüft?
Die jährliche Prüfung muss durch einen Sachkundigen durchgeführt werden und kontrolliert nicht nur die Technik, sondern vor allem auch die Arbeitssicherheit. So werden hier unter anderem Sicherheitsgurte, Trennwände, Haltegriffe, die Stabilität der Motorhaube, Tankdeckel und die Heckklappe untersucht. Ferner werden Elemente wie die Warnweste oder der Verbandskasten näher inspiziert, um potenzielle Bedrohungen zu verhindern und die Sicherheit des Fahrers zu gewährleisten. Außerdem wollen wir Sie als Makler einer Fuhrparkversicherung darauf aufmerksam machen, dass die Ladungssicherheit ebenso ein Aspekt der Prüfung ist. Demnach muss sichergestellt werden, dass die Fahrzeuge die nötigen Voraussetzungen erfüllen, um diverse Ladungen sicher zu verankern und zu fixieren. Neben dieser Prüfung auf Betriebssicherheit ist zudem die Dokumentation der Untersuchung verpflichtend. In dieser müssen alle festgestellten Mängel protokolliert werden, sodass sie einen Überblick über den Sicherheitszustand des Fahrzeuges ermöglicht. Zudem muss dieses Dokument mindestens bis zur nächsten Untersuchung aufbewahrt und auf Aufforderung vorgezeigt werden.
Fuhrparkversicherung gesucht? – Wir haben das perfekte Angebot!
Sollten Sie sich noch nähere Informationen zur UVV wünschen oder auf der Suche nach einer Fuhrparkversicherung sein, sind wir Ihr Ansprechpartner. Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrem Anliegen weiter und beraten Sie kompetent zu Ihrem Ansinnen. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail oder auf Ihren Anruf!
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