Sie können sie nicht komplett vermeiden, denn aus einem Geschäftsbetrieb heraus werden immer wieder fahrlässig oder grob fahrlässig Schäden bei Dritten verursacht.
Die Schadenersatzforderungen sind allerdings nicht kalkulierbar – davor können und sollten Sie sich umfassend schützen. Eine auf Ihre Geschäftstätigkeit zugeschnittene Betriebshaftpflichtversicherung leistet aber noch deutlich mehr
Ihr Sicherheitsnetz – die Betriebshaftpflichtversicherung
Müssen Sie sich mit Schadenersatzansprüchen Dritter auseinandersetzen, wird Ihre Betriebshaftpflichtversicherung zunächst prüfen, ob diese überhaupt berechtigt sind – und das sowohl in Hinblick auf die Schuldfrage als auch auf die Höhe. Ist es zur Klärung wichtig, einen Gutachter oder Sachverständigen einzuschalten, wird Ihre Haftpflicht dies erledigen. Notfalls vertritt sie Ihre Interessen vor Gericht.
Dieser passive Rechtsschutz ist nicht zu unterschätzen, denn mit der Meldung und Schilderung des Schadens aus Ihrer Sicht hat sich die Angelegenheit für Sie erledigt. Sind die Ansprüche berechtigt, wird die Haftpflichtversicherung den Schadenersatz für Sie leisten.
Über uns
Als voll integriertes Beratungsunternehmen mit Spezialisierung auf Finanz-Consulting sowie Versicherungen bieten die Klugen Köpfe Beratung bei Fragen rund um Gewerbeversicherungen.
Welche Schäden können mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden?
Personenschäden: Die Behandlungen, Therapien, Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel zur Wiederherstellung der Gesundheit einer geschädigten Person werden zwar zunächst von der zuständigen Krankenkasse übernommen, diese holt sich aber bei Ihnen Regress – Ihre Betriebshaftpflichtversicherung erledigt das.
Sachschäden: Die von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern fahrlässig oder grob fahrlässig beschädigten Sachen werden zum Zeitwert ersetzt. Es werden also Abzüge nach Alter und Abnutzung vorgenommen, nicht zuletzt zu diesem Punkt gibt es immer wieder Auseinandersetzungen – die führt Ihre Haftpflichtversicherung für Sie.
Vorteile einer Betriebshaftpflichtversicherung
Vermögensschäden: Kommt es zu geldwerten Schäden, wie beispielsweise Einkommenseinbußen nach einem Personenschaden, tritt die Haftpflicht ebenfalls ein.
Sie reduzieren Ihr Schadenersatzrisiko effektiv auf den Beitrag zur Betriebshaftpflichtversicherung – deren Deckungskonzept wir explizit auf Ihre Geschäftstätigkeit anpassen. In Einzelfällen können zwar Selbstbeteiligungen vereinbart werden, wie beispielsweise bei Bearbeitungsschäden im handwerklichen Bereich oder bei Umweltschäden, darüber reden wir aber im Einzelnen mit Ihnen. Minimieren Sie Ihr finanzielles Risiko und machen Sie es kalkulierbar – wir unterstützen Sie dabei.
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